PetGo-Tierservice
Katalin Gosch
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AGB der Tierpension
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§ 1 Auftragserteilung
1. Für die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2.Der Auftrag und die zu erbringenden Dienstleistungen gelten mit umseitiger Vertragsunterschrift, wie dort beschrieben, als erteilt.
§ 2 Gesundheitliche Vorraussetzungen
1. Die Haustiere sind vor Abgabe ausreichend gegen Tollwut, HCC, Leptospirose, Staupe, Parvovirose und Zwingerhusten zu impfen. Sind diese nicht durchgeführt, wird der Vertrag abgelehnt oder die Impfungen auf Kosten des Auftraggebers durch PetGo-Tierservice veranlasst.
2.Gesundheitliche Einschränkungen sind vom Besitzer mitzuteilen und im Vertrag zu vermerken.
3.Verhaltensanomalien sind vom Besitzer mitzuteilen und im Vertrag zu vermerken.
4. Bei uns erkrankte oder verunfallte Tiere werden auf Kosten des Auftraggebers einem Tierarzt zur Behandlung übergeben. Sollte ein Haustier, gleich aus welchem Grund, verenden wird eine tierärztliche Untersuchung auf Kosten des Auftraggebers veranlaßt (generell erfolgt zu Pkt. 4. vorab eine Information an den Auftraggeber wenn die Erreichbarkeit gegeben ist). Für den Transport fallen Kosten von 0,50 €/km an.
§ 3 Preise, Rechnungen
1. Massgeblich für die Rechnungserteilung sind die in unserer jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Preise.
§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Der voraussichtliche Betrag ist hälftig in bar bei Abgabe des Haustieres zu zahlen. Der Restbetrag wird bei Abholung sofort fällig.
2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 0,5% pro Monat über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen.
3. Sollte sich der vereinbarte Abholtermin ohne Absprache um mehr als fünf Tage verzögern, behalten wir uns vor das Tier an Dritte weiterzugeben. Die entstandenen Kosten trägt der Tierhalter.
§ 5 Ausschluß und Begrenzung der Haftung
1. Die Haustiere sind vor Vertragsabschluß durch den Auftraggeber gegen Haftpflichtschäden zu versichern.
2. Für durch das Haustier verursachte Schäden auf dem Betriebsgelände (Vermögens- und Personenschäden) haftet der Auftraggeber.
§ 6 Schlußbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es soll vielmehr insoweit eine Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was die vertragsschließenden Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.